Neues Versicherungsvermittlerrecht


Am 22.12.2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz, das zum Teil nach Verkündung und ansonsten zum 22.5.2007 in Kraft tritt, wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Unter anderem enthält das Gesetz folgende Punkte:
  • Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler: Grundsätzlich sollen Versicherungsvermittler künftig einer Erlaubnispflicht unterliegen. Für die Zulassung soll ein Qualifikationsnachweis in Form einer IHK-Prüfung entscheidend sein. Orientieren sollen sich die Inhalte der Prüfung an der Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Voraussetzungen für die Zulassung sind u. a. der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse.

  • Ausnahmen für Versicherungsunternehmen: Sofern das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für die Vermittler übernimmt, können sie, die für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, von der Erlaubnispflicht befreit werden. Dabei sollen die Versicherungsunternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und einer Prüfung unterziehen. Ferner sieht das Gesetz vor, dass die Finanzaufsichtsbehörden das Recht erhalten sollen, das Qualifikationsniveau jederzeit zu überprüfen.

  • Ausnahmen für die Vermittlung von an ein Produkt gebundenen Versicherungen: Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren soll es für Unternehmen geben, die ihre Versicherungen nur in Ergänzung zu ihren Produkten vertreiben, wie z. B. bei Reisebüros, die Reiserücktrittsversicherungen anbieten.
Die neuen Beratungs- und Informationspflichten helfen dem Verbraucher, den Versicherungsschutz zu erhalten, den er nachfragt und der in seiner persönlichen Situation notwendig ist. Mehr Rechtssicherheit bringt den Verbrauchern wie auch Vermittlern die Dokumentation der Beratung.

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