Am 22.12.2006 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz, das
zum Teil nach Verkündung und ansonsten zum 22.5.2007 in Kraft tritt, wird die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung
umgesetzt. Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig
einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Unter anderem enthält das Gesetz folgende Punkte:
- Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler: Grundsätzlich sollen Versicherungsvermittler künftig einer
Erlaubnispflicht unterliegen. Für die Zulassung soll ein Qualifikationsnachweis in Form einer IHK-Prüfung entscheidend sein.
Orientieren sollen sich die Inhalte der Prüfung an der Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Voraussetzungen für die Zulassung sind
u. a. der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und geordnete Vermögensverhältnisse.
- Ausnahmen für Versicherungsunternehmen: Sofern das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung für die
Vermittler übernimmt, können sie, die für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, von der Erlaubnispflicht befreit
werden. Dabei sollen die Versicherungsunternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und einer Prüfung unterziehen. Ferner sieht das Gesetz
vor, dass die Finanzaufsichtsbehörden das Recht erhalten sollen, das Qualifikationsniveau jederzeit zu überprüfen.
- Ausnahmen für die Vermittlung von an ein Produkt gebundenen Versicherungen: Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren soll es für
Unternehmen geben, die ihre Versicherungen nur in Ergänzung zu ihren Produkten vertreiben, wie z. B. bei Reisebüros, die Reiserücktrittsversicherungen
anbieten.
Die neuen Beratungs- und Informationspflichten helfen dem Verbraucher, den Versicherungsschutz zu erhalten, den er nachfragt und der in seiner
persönlichen Situation notwendig ist. Mehr Rechtssicherheit bringt den Verbrauchern wie auch Vermittlern die Dokumentation der
Beratung.
|