Keine Kündigung von Verbraucherkreditverträgen ohne Androhung |
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Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers den Verbraucherdarlehensvertrag
bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen kann, wenn
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle entschieden hierzu in einem Fall aus der Praxis, dass eine Kündigung ohne Kündigungsandrohung unwirksam ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Nachfristsetzung mit Androhung der Gesamtfälligstellung dem Verbraucher eindeutig die gefährliche Situation des Kredits vor Augen führen. Innerhalb der zweiwöchigen Nachfrist gewährt somit der Kreditgeber dem Verbraucher eine letzte Chance zur Rettung des Kredits. |
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