Staffelung der Gehälter nach Dienstalter |
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob eine Diskriminierung der Frauen vorliegt, wenn das Arbeitsentgelt nach
Dienstalter gestaffelt wird. Die Richter des EuGH kamen zu dem Entschluss, dass Arbeitgeber für die Bemessung des Arbeitsentgelts grundsätzlich auf das Kriterium des Dienstalters zurückgreifen dürfen, da ein auf das Dienstalter aufbauendes Entgeltsystem nicht gegen das Prinzip des gleichen Entgelts für Männer und Frauen verstößt. So hält der EuGH den Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters für ein geeignetes Mittel, um die Berufserfahrung zu belohnen. Dies gilt selbst dann, wenn eine Benachteiligung der weiblichen Arbeitnehmer, deren Dienstalter durch Zeiten der Kinderbetreuung geringer sein kann, nicht auszuschließen ist. |
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