Verschärfung der Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften - Bereitstellung von Unterlagen |
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Zum 1.1.2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) in Kraft getreten. Die im Rahmen dieses
Gesetzes beschlossenen Änderungen über Bekanntmachung und Recherche von Unternehmensdaten, Einreichung und Offenlegung der
Jahresabschlüsse betreffen Kapitalgesellschaften, also "GmbH" und "AG" sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen
nicht wenigstens eine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. Dies betrifft insbesondere die Rechtsform der "GmbH
& Co. KG". Jahresabschlüsse sind seit diesem Datum zwingend beim "Elektronischen Bundesanzeiger" im Internet zu veröffentlichen. Die wesentlichen geänderten Rechnungslegungsvorschriften sind erstmals für das nach dem 31.12.2005 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 unterliegt i. d. R. daher dem neuen Recht. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, die Unterlagen für den Jahresabschluss so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass der Jahresabschluss und die Unterlagen für die Offenlegung ohne Zeitdruck fertiggestellt werden können. Die Einhaltung der Offenlegungspflichten wird künftig von Amts wegen kontrolliert. Bei Verstoß können Ordnungsgelder zwischen 2.500 und 25.000 Euro festgesetzt werden. |
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