Nicht anerkannte ärztliche Behandlungsmethode - Anspruch gegenüber gesetzlicher Krankenkasse

Gesetzlich Krankenversicherten steht auch die Kostenübernahme für eine nicht anerkannte Heilbehandlung oder ein nicht zugelassenes Medikament zu, sofern es sich um eine lebensbedrohliche, regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung handelt. Um die Notwendigkeit der Behandlung mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Medikament bejahen zu können, müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Vor der Behandlung muss eine Nutzen-/Risiko-Analyse stattfinden, und zwar allgemein und speziell bezogen auf den konkreten Versicherten.

  • Die - in erster Linie fachärztliche - Behandlung muss den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend durchgeführt und dokumentiert werden.

  • Angesichts zu befürchtender Gefahren und Nebenwirkungen ist eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherten zur beabsichtigten Behandlung/Arzneimittelverabreichung nach entsprechender vorheriger ärztlicher Aufklärung erforderlich.

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