| Gesetzentwurf zur Einführung eines Elterngeldes für Geburten ab 1.1.2007 | ||||
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Die Koalition hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes vorgelegt. Danach sollen erwerbstätige Eltern, die ihr
Berufsleben unterbrechen oder ihre Berufstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, zwölf Monate lang ein
Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln (67 %) des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro, erhalten. Dieser Höchstbetrag
wird erreicht, wenn das Nettoeinkommen des berechtigten Elternteils vor der Geburt 2.700 Euro betragen hat. Zwei zusätzliche Monate lang wird das Elterngeld als Bonus gezahlt, wenn auch der jeweils andere Partner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Alleinerziehende können das Elterngeld ebenfalls 14 Monate lang in Anspruch nehmen. Ist das Einkommen kleiner als 1.000 Euro netto monatlich, werden bis zu 100 % des Einkommens ersetzt; der Prozentsatz wird gleitend erhöht. Für je zwei Euro unter der maßgeblichen Grenze steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte. So erhöht sich das Elterngeld bei einem Einkommen von 600 Euro vor der Geburt von 67 Prozent auf 87 Prozent und beträgt statt 402 Euro nunmehr 522 Euro. Die Obergrenze von 100 Prozent wird bei einem Einkommen von 340 Euro vor der Geburt erreicht. Damit ist sichergestellt, dass Berechtigte, die vor der Geburt mehr als 300 Euro verdient haben, nach der Geburt auch Elterngeld über 300 Euro erhalten. Darüber hinaus soll das Elterngeld jene Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, mit einem Sockelbetrag von 300 Euro monatlich unterstützen, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat. Der Betrag wird bei anderen Sozialleistungen, auch dem Arbeitslosengeld II und der Sozialhilfe, nicht als Einkommen angerechnet. Eltern mit kleinen Einkommen und Eltern von Kindern, die kurz nacheinander geboren wurden, sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Das Elterngeld kann dem Gesetzentwurf zufolge insgesamt bis zu zwölf plus zwei Monate lang gezahlt werden. Eltern können innerhalb dieses Jahres wählen, wer von beiden wann die Leistung in Anspruch nimmt. Väter und Mütter können das Elterngeld auch gleichzeitig erhalten. Grundsätzlich steht beiden gemeinsam ein Kontingent von 14 Monatsbeträgen zu, sodass die gleichzeitige Inanspruchnahme zur entsprechenden Verkürzung der Bezugsdauer führt. Zwei Monate davon sind dem Partner vorbehalten. Er muss seine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit mindestens einschränken, um die Ersatzleistung zu erhalten. Bei gleichem Gesamtbudget kann der Bezug der halbierten Leistung auch auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden. Die Elternzeit mit Kündigungsschutz bleibt drei Jahre lang erhalten. Das Elterngeld wird das bisherige Erziehungsgeld ablösen und ist steuer- und abgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. |
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